Du möchtest Hickory Golf erleben, hast aber noch keine eigene Ausrüstung? Kein Problem! Wir bieten dir die Möglichkeit, historische Golfschläger und stilvolle Kleidung ganz einfach zu mieten.
🏌️ Mietschläger – Authentische Hickory-Schläger für dein Spiel. Perfekt für Einsteiger und erfahrene Spieler, die etwas Neues ausprobieren möchten.
🎩 Mietkleidung – Klassische Golfmode im Vintage-Stil – von Knickerbockern bis zu Flatcaps. Spiele nicht nur wie damals, sondern sieh auch so aus!
Starte stilvoll – mit unserem Mietservice für Hickory Golf!
Hier eine mögliche Auswahl:
Für jeden Anlass ein echtes Highlight – Hickory Golf erleben!
Ob Polterabend, runder Geburtstag, Saisonabschluss oder einfach ein geselliger Ausflug: Eine Runde Hickory Golf sorgt garantiert für stilvollen Spass mit nostalgischem Flair.
Original-Schläger zum Mieten
Wir stellen Dir ein Set mit sechs rund 100-jährigen, originalen Hickory-Schlägern inklusive Bag und Zweibein-Stütze zur Verfügung.
Mietpreise:
CHF 65.– pro Set für 3 Tage
Ab 5 Sets: nur CHF 50.– pro Set
Optional:
Für ein entspanntes Spiel bieten wir eine Schaftbruch-Versicherung an.
Enjoy the walk.
Stilecht gekleidet wie in den Goldenen Zwanzigern
Zum klassischen Hickory Golf gehört natürlich auch das passende Outfit. Neben unseren Mietsets stellen wir Dir auf Wunsch gerne passende Herrenbekleidung zur Verfügung – ganz im Stil der 1920er-Jahre.
Für Herren bieten wir zur Miete:
Knickerbocker-Hosen
Schiebermützen
Kniesocken
Ergänzend brauchst Du lediglich:
Ein weisses Langarmhemd
Krawatte oder Fliege
Hosenträger oder einen Gürtel
Je nach Wetter: Weste, Gilet oder Pullover (in dezenten, erdigen Farben)
Für Damen:
Das passende Outfit lässt sich oft mit vorhandenen Kleidungsstücken zusammenstellen:
Ein knielanger Rock, eine Bluse, ein passender Hut – und mit einer Perlenkette ist der Look komplett.
Bitte beachte: Damenbekleidung bieten wir derzeit nicht zur Miete an.
Wir stellen Dir gerne das gewünschte Material für einen genussvollen Hickory-Golf-Anlass zur Verfügung.
Bitte sende uns Deine Reservation bis 14 Tage vor dem Event, damit wir eine rechtzeitige Bereitstellung garantieren können.
Nach dem Absenden des Formulars bekommst Du von uns innerhalb von drei Arbeitstagen eine schriftliche Bestätigung per Mail.
VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR MIETGEGENSTÄNDE
1. Mietpreise und -dauer
Der Mietpreis für Schlägersets und Kleidungsstücke
gilt pauschal für eine Dauer von drei Tagen und beinhaltet die Bereitstellung der Mietgegenstände.
Zusätzliche Miettage werden mit 20 % des Grundmietpreises pro Tag verrechnet.
Für die Miete oder den Kauf weiterer Artikel sind keine Rabatte vorgesehen.
Die Abrechnung erfolgt nach Rückgabe der Mietgegenstände und ist innerhalb von 30 Tagen zu begleichen.
2. Sorgfaltspflicht und Versicherung
Der Mieter verpflichtet sich zu sorgfältigem Umgang mit den Mietgegenständen und haftet für Beschädigung oder Verlust.
Reparaturkosten bei Schlägerbruch (neuer Holzschaft): CHF 80.– pro Schläger
Ersatzkosten bei Verlust eines Schlägers: CHF 350.– pro Schläger
Optional kann eine Bruchversicherung für die Schäfte abgeschlossen werden (nur für alle gemieteten Sets gemeinsam). Der Verlust von Gegenständen ist nicht versicherbar.
3. Abholung und Rückgabe
Die Mietgegenstände sind an folgender Adresse
abzuholen:
Villbergstrasse 17, 8627 Grüningen
Abholung: durch den Mieter am vereinbarten Termin
Rückgabe: am vereinbarten Rückgabetag frei Haus
Bei verspäteter Rückgabe verlängert sich die Mietdauer entsprechend.
Transportregelung:
Kann der Mieter die Gegenstände nicht persönlich abholen oder
zurückbringen, trägt er alle anfallenden Transportkosten (Verpackung, Versand usw.). Wird der Transport nicht durch den Mieter organisiert, übernimmt der Vermieter die Abwicklung auf dessen
Kosten.
4. Stornobedingungen
14 bis 3 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises als Stornogebühr
ab dem 3. Tag vor Mietbeginn: 75 % des Mietpreises als Stornogebühr
Diese Regelung gilt auch bei einer Reduktion der Mietmenge um mehr als 20 %.
5. Haftungsausschluss
Der Vermieter haftet nicht für Schäden oder
Nachteile, die durch unsachgemässen Gebrauch oder durch plötzliche Materialfehler entstehen.
Ein Anspruch auf Ersatz oder Reparatur des Mietgegenstands bleibt davon unberührt; darüber hinausgehende Ansprüche bestehen nicht.
6. Gerichtsstand
Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist Zürich.